Infos zur Kinderkirche
Beitragsrückerstattung Januar/Februar 2021
Liebe Eltern.
Wenn Ihr Kind die Notbetreuung nicht oder nur bis zu 5 Tage (im Monat) besucht hat, bekommen Sie die Beitragserstattung. Das heißt: Im Monat Februar wird bei Ihnen kein Einzug gemacht.
Wenn Ihr Kind mehr als 5 Tage die Notbetreuung besucht hat, wird der Beitrag ganz normal eingezogen und das Essen für Januar wird jetzt im Februar mit abgerechnet.
Das Selbe wird dann im März rückwirkend für den Monat Februar gemacht.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Viele Grüße
Ihr Kita-Team
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Info vom Bistum Augsburg
Eine Fundgrube für Familien ist die Homepage der Ehe- und Familienseelsorge des Bistum Augsburg. Hier finden Sie viele Anregungen insbesondere zur Gestaltung der verschiedenen Feste. Mehr dazu auf beziehung-leben.de/familie/